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Melanie Hnat - Hundeverhaltensberaterin
Dr. med. vet. Alexandra Bauer - Verhaltensmedizinerin
FAQ
Allgemein
Praxiseinheit
Eine gesetzlich vorgeschriebene Schulung für Hundebesitzer in Österreich. Er soll sicherstellen, dass Hundehalter die wichtigsten Kenntnisse über Hundehaltung, Tiergesundheit und Verhalten erlangen. Nach Erlangen des Sachkundenachweises über unsere Plattform erhalten Sie ein Zertifikat. Dieses dient zur Vorlage für die Meldung des Hundes bei Ihrem Gemeindeamt.
Ab 1. Juli 2026 müssen alle Personen, die erstmals einen Hund halten, vor der Anschaffung den theoretischen Sachkundenachweis absolvieren.
Zusätzlich ist eine 2-stündige Praxiseinheit erforderlich, wenn Sie erstmals einen Hund halten oder die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung nicht erfüllen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist kein neuer theoretischer Sachkundenachweis erforderlich. Dies betrifft insbesondere Personen,
die zum Zeitpunkt der Aufnahme des neuen Hundes bereits einen Hund halten,
die innerhalb der letzten zwei Jahre vor Aufnahme des neuen Hundes mindestens zwei Jahre durchgehend einen Hund gehalten haben,
sowie Personen mit bestimmten gesetzlich anerkannten fachlichen Qualifikationen.
Ob in Ihrem persönlichen Fall eine Ausnahme vorliegt, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der Sachkundeverordnung.
Sie sind unsicher, ob Sie den Sachkundenachweis absolvieren müssen?
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail. Wir helfen Ihnen kostenlos bei der Einschätzung Ihrer individuellen Situation.
Ja. Der 4-stündige Theoriekurs muss vor der Aufnahme der Hundehaltung absolviert werden. Erst danach kann der Hund angemeldet bzw. übernommen werden.
Ja. Der bundesweite Sachkundenachweis gilt österreichweit und erfüllt die bundesrechtlichen Vorgaben. Zusätzliche landesrechtliche Verpflichtungen können je nach Bundesland bestehen.
Das hängt davon ab, wann und unter welchen Voraussetzungen du einen Hund aufnimmst.
Du fällst grundsätzlich unter die neue bundesweite Regelung, wenn du ab dem 01.07.2026 erstmals einen Hund hältst und keine gesetzliche Ausnahme gilt.
In diesem Fall wird ein bis zum 30.06.2027 absolvierter NÖ Hundepass als Theorieteil anerkannt. Anschließend ist noch eine 2-stündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund zu absolvieren.
Besitzt du bereits einen Hund und schaffst dir nach dem 01.07.2026 einen weiteren Hund an, gilt für dich die Ausnahme des Tierschutzgesetzes. Einen bundesweiten Sachkundenachweis benötigst du in diesem Fall nicht.
Nach dem NÖ Hundehaltegesetz ist jedoch weiterhin ein Nachweis der allgemeinen Sachkunde erforderlich, sofern du diesen noch nicht besitzt.
Ja. Zusätzlich zum 4-stündigen Theoriekurs ist grundsätzlich eine 2-stündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme der Hundehaltung vorgesehen. Die Praxiseinheit darf erst durchgeführt werden, wenn der Hund mindestens 6 Monate alt ist. Für Personen, die unter eine gesetzliche Ausnahme fallen, kann auch hinsichtlich der Praxiseinheit eine Befreiung bestehen.
Ja!
Wir bieten die gesetzlich vorgeschriebene 2-stündige Praxiseinheit ebenfalls an.
Aktuell bieten wir Termine in folgenden Regionen an:
Bezirk Mödling
Bezirk Bruck an der Leitha
Bezirk Baden
Bezirk Wiener Neustadt
sowie in den burgenländischen Bezirken
📧 Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. Gemeinsam finden wir einen passenden Termin in Ihrer Nähe.
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